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Notfall

Sturmschaden am Dach.

Nach einem Unwetter zählt zuerst die Sicherung, danach die saubere Reparatur.

  • Notabdichtung gegen weiteren Wassereintritt
  • Sicherung loser Ziegel und Bleche
  • Fotodokumentation für die Versicherung
  • Anschliessend dauerhafte Reparatur
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Wir schauen uns das Dach an und sagen offen, was nötig ist und was warten kann.

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Termine, die haltenAuch bei Notfällen
Saubere AusführungGemeinsame Abnahme
Ganzer Kanton BernMittelland bis Oberland
Kurz erklärt: Bei einem Sturmschaden wird das Dach zuerst gesichert und notabgedichtet, damit kein weiteres Wasser eindringt. Der Schaden wird fotografisch dokumentiert, was für die Meldung an die Gebäudeversicherung nötig ist. Die dauerhafte Reparatur erfolgt anschliessend.

Was Sie sofort tun sollten

  1. Bereich unter der Schadenstelle räumen und Gefässe unterstellen
  2. Nicht selbst aufs Dach steigen, besonders nicht bei Nässe oder Wind
  3. Schaden fotografieren, auch von innen und im Estrich
  4. Gebäudeversicherung informieren
  5. Fachbetrieb für Sicherung und Notabdichtung beiziehen

Typische Schäden im Kanton Bern

  • Abgehobene Ziegel an Ortgang und First nach Sommergewittern
  • Hagelschäden an Ziegeln, Blechen und Dachfenstern, besonders im Mittelland und Seeland
  • Abgerissene Rinnen durch herabfallende Äste
  • Beschädigte Kaminverkleidungen und Anschlüsse
  • Aufgerissene Flachdachränder bei Sturmböen

Hagel ist ein eigenes Thema

Nach einem schweren Hagelzug ist der Schaden am Dach nicht immer sofort sichtbar. Ziegel bekommen Haarrisse, die erst nach dem nächsten Frost aufbrechen, und Blecheindeckungen zeigen Dellen, die die Entwässerung stören. Wir kontrollieren nach Hagelereignissen deshalb systematisch, auch wenn von unten nichts erkennbar ist. Für die Versicherungsmeldung ist eine zeitnahe Dokumentation wichtig.

Ein Provisorium muss halten

Eine lose aufgelegte Blache ist bei der nächsten Böe weg. Notabdichtungen werden befestigt, überlappend verlegt und gegen Aufreissen gesichert. Sie sollen Wochen überstehen, bis die dauerhafte Reparatur möglich ist.

Versicherung

Für Elementarschäden am Gebäude ist im Kanton Bern die Gebäudeversicherung zuständig. Wir dokumentieren den Schaden so, dass Ihre Meldung darauf gestützt werden kann. Über die Deckung entscheidet die Versicherung, nicht der Handwerker.

Häufige Fragen

Fragen zu Sturmschaden & Notfall

Wie schnell können Sie kommen?
Bei Notfällen so rasch wie möglich, nach grossflächigen Unwettern nach Dringlichkeit.
Übernimmt die Versicherung den Schaden?
Das entscheidet die Gebäudeversicherung. Wir liefern die Dokumentation.
Was tun nach Hagel?
Kontrolle vereinbaren, auch wenn von unten nichts sichtbar ist. Haarrisse zeigen sich erst nach dem nächsten Frost.
Kann ich die Ziegel selbst richten?
Davon raten wir ab, Dächer sind nach Stürmen instabil und rutschig.
Wie lange hält eine Notabdichtung?
Fachgerecht befestigt mehrere Wochen.
Arbeiten Sie auch am Wochenende?
Bei Notfällen ja.
Weitere Leistungen

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Einsatzgebiet

Im ganzen Kanton Bern

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